Hilfen für Sehbehinderte,
allgemeine u. technische Hilfsmittel, Adressen, Heilsteine, Heilkräuter
..
Makula-Degeneration
(MD) und Retinitis pigmentosa (RP)
.
technische
Hilfsmittel bei Augenerkrankungen:
Viele Sehbehinderte
scheuen sich in privaten Bereich, in der Öffentlichkeit oder
gar im Beruf Hilfsmittel einzusetzen !
Sie möchten
ausschließen, daß Fremde, der Arbeitgeber oder gar Bekannte
von der Behinderung erfahren.
Daher ist die
Bereitschaft Hilsmittel einzusetzen nicht allzu hoch !
Es werden zusehends
Situationen gemeieden, die ein Erkennen der Sehbehinderung hervorbringen
könnte !
Diese Einstellung
ist grundsätzlich falsch ! - Denn das führt zu einem zunehmenden
Verlust an sozialen Kontakten.
Allgemeine
Hilfsmittel:
.
Fernglas:
Für den
Besuch in Theater, Oper, Operette sind diese Geräte hervorragend geeignet,
denn "Operngläser" sind in der Vergrößerung meist nicht
ausreichend.
Die unten beschriebene
Monokularlupe
ist hierfür ungeeignet !
Technische
Hilfsmittel:
Glücklicherweise
gibt es heute sehr viele technische Hilfsmittel, die jedoch immer ganz
exakt auf die persönlichen Bedürfnisse, sowie genau auf Art
und Grad der Behinderung abgestimmt werden müssen !
Fragen Sie zunächst
Ihren Augenarzt nach einem Spezial-Optiker oder nach einer unabhängigen
Beratungsstelle. (z.B. Verein der Sehbehinderten und Blinden in Ihrer Nähe)
Dort schauen
Sie sich dann die einzelnen Geräte und den Verwendungszweck an und
probieren Sie aus, womit Sie am Besten zurechtkommen !
Vergessen Sie
aber bitte nicht, ein paar ganz alltägliche Dinge mitzunehmen, die
Sie sonst nicht mehr lesen oder bedienen konnten (z.B. Ihr Lieblingsbuch,
ein Medikamentenröhrchen mit Beipackzettel, eine Banküberweisung,
eine Halskette mit Schnapp- oder Drehverschluß, Briefmarke, Münze;
vielleicht sogar eine Nadel, einen "Einfädler" und eine Nadel !)
Private
Nutzung :
Kosten-Übernahme
durch die Krankenkasse.
Nach dem Sozialgesetzbuch
sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für technische Hilfsmittel
zu übernehmen, wenn dadurch die Auswirkungen der Behinderung gemildert
werden.
Dieses gilt jedoch
nur für eine Grundversorgung.
Fragen Sie zunächst
Ihren Augenarzt, wie an Ihrem Wohnort das Antragsverfahren geregelt
ist:
Lese-Lupen
Hier gibt es
die unterschiedlichsten Vergrößerungen und Ausführungsarten,
mit und ohne Beleuchtung.
Wie bei allen
anderen Geräten muß das gerät der jeweiligen Sehbehinderung
angepasst sein.
Monokular-Lupe
Das ist ein kleines
"Fernrohr", welches aber durch eine Spezial-Optik auch für die
Nähe hervorragend geeignet ist. Das Gerät ist etwa 8 cm lang
und hat ca. 2,5 cm Durchmesser, passt also in jede kleine Handtasche oder
in die Hosentasche. Ob für Sie eine 6-, 8-, oder 10-fache Vergrößerung
erforderlich ist, sollten Sie beim Optiker ausprobieren !
Bildschirm-Lesegerät
Das ist
ein Gerät, das wie ein Fernsehgerät oder wie ein Computer-Monitor
aussieht, nur daß dieser auf einem flachen Sockel-Stativ steht. Auf
die Stativplatte legt man den Brief oder das Buch und im Monitor kann man
den stark vergrößerten (größenverstellbaren) Bildausschnitt
sehen. Die Stativ-Platte läßt sich in beide Horizontalrichtungen
verstellen, sodaß
man damit zeilenweise
lesen kann.
Diese Geräte
gibt es in verschiedenen technischen Ausstattungen und Preislagen. Die
Krankenkassen übernehmen üblicherweise nur die Kosten für
eine einfache Geräteversion, entsprechend der Vorgaben des Attestes
oder des Krankenkassen-) Gutachter-Arztes.
Die Krankenkassen
übernehmen üblicherweise nur die Kosten von Schwarz-/Weiß-Gräten.
Einige Kassen
akzeptiren die private Zuzahlung dirch den Patienten für Farb-Gräte.
Andere lehnen dieses grundsätzlich ab !
computergestütztes
Vorlese-System
Hierfür
übernimmt die Krankenkasse nur bei ganz erheblichen Sehbehinderungen
oder Blindheit die Kosten. Daher soll es hier nur kurz erwähnt
werden.
Die
ärztliche Verordnung:
Wenn der Krankenkasse
bereits ein Attest vorliegt:
Üblicherweise
stellt Ihr Augenarzt eine ärtlicheVerordnung aus und Sie gehen damit
zum Optiker / zum Vertreiber oder Hersteller der Hilfsmittel, wo
Sie das für Sie geeignete Gerät auswählen.
Bitte fragen
Sie Ihren Ansprechpartner, ob dieses im Hilfsmittel-Katalalog der Krankenkassen
verzeichnet ist !
Der Anbieter
reicht sein Angebot der Krankenkasse ein und wenn die medizinische Notwendigkeit
(Attest !) vorliegt.
Liegr der Krankenkasse
noch kein Attest vor :
Dann bitten Sie
Ihren Arzt um ein Attest und um die ärztliche Verordnung. Das Attest
reicht der Arzt bei der Krankenkasse ein und mit der verodnung gegen
Sie wie beschrieben zum Optiker/Vertreiber.
Wenn die medizinische
Notwendigkeit nicht eindeutig ist :
Eventuell läßt
die Krankenkasse über den eigenen medizinischen Dienst oder über
einen unabhängigen Gutachter-Arzt die Diagnose bestätigen und
die Art der Versorgung festlegen.
Für die
dort festgelegte Versorgung müssen dann oft noch mindestens 2 Angebote
von jeweils unterschiedlichen Optikern eingeholt werden.
Nachdem die Krankenkasse
dieses geprüft hat, liefert Ihnen der Optiker/Vertreiber das
bewilligte Gerät.
Beachten Sie
aber bitte, daß das Gerät dabei immer das Eigentm der Krankenkasse
ist, welche auch für die Reaparatur zuständig ist !
Die bisher genannten
Einrichtungen betrafen ausschließlich die -private Nutzung -
Betriebliche
oder geschäftliche Nutzung :
Wenn Sie in Ihrem
Betrieb ein Mitarbeiter eine Sehbehinderung bzw. eine andere Art der Behinderung
hat oder wenn Sie einen Behinderten einstellen, so entfällt für
Sie nicht nur die Ergänzungs-Abgebe.
Die Behinderten-Arbeitspltz-Einrichtung
wird
bis
zu 70.000 E. / 35.00 Euro
bezuschußt
oder voll finanziert ! Das gilt z.B. für:
Bildschirm-Arbeitsplätze
einschließlich Rechner, Software und Zubehör.
computergestützte
Vorlese-Systeme
behindertengerechte
Fahrzeuge
oder
behindertengerechte
Betriebsaustattung
Hierfür
übernimmt die Krankenkasse nur bei ganz erheblichen Sehbehinderungen
oder Blindheit die Kosten.
Daher soll es
hier nur kurz erwähnt werden.
Die
degenarativen Netzhauterkrankungen:
Makula-Degeneration
(MD) und Retinitis pigmentosa (RP)
Die beiden Hauptformen der
MD:
JMD = juvenile
Makula-Gegeneration; in "jugendlichen" Alter (ab 25 oder früher)
AMD = Alters-Makula-Gegeneration
(ab 70 oder früher)
Vorsorge bei JMD und AMD
JMD =
juvenile ("jugendliche") Makula-Gegeneration (ab 25 oder früher)
:
Ursache der JMD
Vererbung bei JMD - künftige Generationen - Kinderwunsch ?
Formen der JMD
JMD, juvenile ("jugendliche") MD
Behandlung bei JMD
Operation von JMD
Leben mit der JMD
Alltäglicher Umgang MD / JMD - Angehörige, Verwandte
AMD =
Altrs-Makula-Gegeneration (ab 70 oder früher)
AMD, Alters-MD
Operation von AMD
Leben mit der AMD
Hilfsmittelbei Augen-Problemen: JMD. AMD,
RD usw.
Einfache aber wirkungsvolle Hilfsmittel bei Augen-Problemen
Hilfs- Adressen bei JMD / AMD
Von Staat bereitgestellte soziale Hilfen
?:
Nachteilsausgleich nach dem Schwerbehinderten -Gesetz bei AMD / JMD ?
Hilsmitel
außerhalb der herkömmlichen Schulmedizin:
Augen - Heilpflanzen
"Heil-Steine" - "Augen-Heilsteine"
chinesische .Medizin
Tibetische Medizin: Die Medizin-Buddhas als Meditations-Bilder
Die tibetische Schutzpatronin: Die 7-äugige Tara
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